Mobbing-Zentrale Schweiz
Was kann ich zur Beweissicherung bei Mobbing beitragen ?
Ø Zur Beweissicherung ist das Verfassen eines Mobbing-Tagebuchs empfehlenswert: Wer mobbt mich? Kollegen? Vorgesetzte? Wer tut was, wann und wie: es sind möglichst präzise Angaben von beteiligten Personen, Zeugen, Handlungen, Orten, Daten und Zeiten zu machen; allfällige Beweisstücke sind zu sammeln und alle beweisrelevanten Aufzeichnungen und Akten an einem sicheren Ort, zu dem unbefugte Drittpersonen keinen Zugang haben, aufzubewahren.
Ø Verlangen Sie bei der Personalabteilung Akteneinsicht in Ihre Personalakten und kopieren Sie alle relevanten Beweisstücke. Die Akteneinsicht darf Ihnen nach Art. 8 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) nicht verweigert werden.
Ø Welche Beweggründe könnten hinter dem Mobbing stecken? Was wird beabsichtigt? Habe ich Verbündete? usw. Eine Analyse der jeweiligen Situation ist von grossem Nutzen, und dies sowohl für die gemobbte Person wie auch später für allfällige Vertrauenspersonen wie Ärzte, Mobbing-Beauftragte, Anwälte und Richter. Ausser dem Mobbing-Tagebuch können auch die dem behandelnden Arzt anvertrauten Angaben über Mobbing im Arbeitsumfeld, welche in der ärztlichen Krankengeschichte enthalten sind, hilfreich sein. Wenn eine durch Mobbing betroffene Person Ihren Arzt, bei dem sie in Behandlung steht, im Fall eines Beweisnotstandes vom Arztgeheimnis entbindet, so können die Aufzeichnungen dieses Arztes von Bedeutung sein.
Heinz Hofmann, Fürsprecher, Präsident der Mobbing-Zentrale Schweiz
Zuletzt geändert:19.07.2007 Copyright Mobbing-Zentrale Schweiz