Mobbing-Zentrale Schweiz

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Soll ich als Einzelkämpfer gegenüber meinem Arbeitgeber auftreten ?

Solidarisches Verhalten kann eine grosse Stütze für die von Mobbing betroffene Person sein, vor allem dann, wenn Arbeitskollegen, der Arbeitnehmerverband bzw. die Gewerkschaft ihre Sympathie und Unterstützung öffentlich zeigen und zu Gunsten der gemobbten Person aktiv werden. Solidarisches Handeln genügt für sich allein aber noch nicht, die durch Mobbing betroffene Person vor weiteren betrieblichen Unannehmlichkeiten zu schützen. Erhebt die durch Mobbing betroffene Person zum Beispiel unsachliche oder nicht beweisbare Anschuldigungen, so verletzt sie damit die Treuepflicht des Arbeitnehmers, was zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen könnte. Seien Sie vor allem sorgfältig bei der Wortwahl bei Gesprächen mit Vorgesetzten und Arbeitskollegen. Vermeiden Sie bei innerbetrieblicher Kritik das Wort Mobbing, weisen Sie daher ausschliesslich auf konkrete Sachverhalte hin, die nach Ihrer Ansicht vertrags- und rechtswidrig sind; verzichten Sie auf eine zusätzliche Kommentierung dieser Sachverhalte, sie könnte zum Anlass genommen werden, Ihnen weitere Schwierigkeiten am Arbeitsplatz zu machen. Es wäre kontraproduktiv, sich in einer Krisensituation dazu hinreissen zu lassen, die Ihnen überbundenen arbeitsrechtlichen Pflichten nicht nach bestem Wissen und Gewissen korrekt zu erfüllen. Lassen Sie sich vom Arbeitgeber nicht provozieren. Provokationen werden eingesetzt, um einerseits vom ursprünglichen Problem abzulenken und um andererseits zu versuchen, innerbetriebliche Probleme, die Sie nicht zu verantworten haben, auf Sie abzuwälzen.

Heinz Hofmann, Fürsprecher, Präsident der Mobbing-Zentrale Schweiz

 

Zuletzt geändert:19.07.2007               Copyright Mobbing-Zentrale Schweiz