Mobbing-Zentrale Schweiz

 

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Inhaltsverzeichnis

 

 

1. Entscheid des Bundesgerichts vom 13.10.1998

publiziert in BGE 125 III 70

Mobbing - Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (Art. 328 OR)- Stellt die Aufforderung des Arbeitgebers an eine arbeitsunfähige Arbeitnehmerin, sich vertrauensärztlich untersuchen zu lassen, eine Persönlichkeitsverletzung dar (Erw. 3.b) ? - missbräuchliche Kündigung

 

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2. Entscheid des Bundesgerichts vom 18.12.2001

publiziert im Internet, www.bger.ch,  Nr. 4C.253/2001 (in französischer Sprache)

Mobbing - Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber (Art. 328 OR) - missbräuchliche Kündigung

 
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3. Entscheid des Bundesgerichts vom 23.09.2003

publiziert im Internet, www.bger.ch,  Nr. 4C.189/2003 (in französischer Sprache)

Mobbing - Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (Art. 328 OR) / Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Massnahmen zur Unterbindung eines Arbeitskonflikts zu ergreifen / missbräuchliche Kündigung

 
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4. Entscheid des Bundesgerichts vom 20.12.2005

publiziert in BGE 132 III 115 und im Internet, www.bger.ch, Nr. 4C.215/2005

Wer einem Arbeitnehmer nach 44 klaglosen Dienstjahren wenige Monate vor der Pensionierung ohne betriebliche Notwendigkeit und ohne nach einer sozialverträglichen Lösung gesucht zu haben, kündigt, verletzt seine Fürsorgepflicht und handelt missbräuchlich / Stellt unanständiges Benehmen eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers dar (Art. 328 OR; Erw. 2.3)?

 
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5. Entscheid des Bundesgerichts vom 31.05.2005

publiziert im Internet, www.bger.ch,   Nr. 4C.109/2005 und JAR 2006 S. 250 ff.

Stellt schlechtes oder stressiges Betriebsklima Mobbing dar ? Mobbing kann auch bloss erdacht werden.

 
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6. Kommentar und Erläuterungen der Mobbing-Zentrale

zu den Entscheiden Ziffern 1 - 5

 
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7. Entscheid der Chambre d'appel des prud'hommes du Canton de Genève vom 10.11.2005 (französischsprachig)

publiziert in JAR 2006 S. 469

Es handelt sich um eine missbräuchliche Kündigung, wenn einem Arbeitnehmer einzig wegen seines fortgeschrittenen Alters gekündigt wird und die im Kündigungsschreiben enthaltenen Kündigungsgründe nur vorgeschoben sind.

 
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8. Entscheid des Bundesgerichts vom 05.08.2004

publiziert im Internet, www.bger.ch, Nr. 4C.174/2004 und JAR 2005 S. 247

Eine Krankheit ist eine persönliche Eigenschaft im Sinne von Art. 336 Abs. 1 Bst. a OR. Der sachliche Kündigungsschutz entfällt jedoch, wenn die persönliche Eigenschaft die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt.

 
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9. Entscheid des Bundesgerichts vom 06.07.2005

publiziert im Internet, www.bger.ch, Nr. 4C.155/2005, und JAR 2006 S. 282

Weisungsrecht des Arbeitgebers / Der Arbeitgeber ist berechtigt, einer Verkäuferin vorübergehend einen anderen Arbeitsplatz zuzuweisen, wenn diese neue Arbeit von einer Verkäuferin verlangt werden kann und ein sachlicher Grund für die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes vorliegt.

 
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10. Entscheid des Bundesgerichts vom 04.08.2006

publiziert im Internet, www.ber.ch, Nr. 4C.189/2006, und ARV 2006 S. 269

Weisungsrecht des Arbeitgebers / Hierarchische Rückstufung eines Arbeitnehmers / Missbräuchliche Kündigung

 
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11. Entscheid der Eidgenössischen Personalrekurskommission vom 10.05.2001

publiziert in der Verwaltungspraxis der Bundesbehörden, VPB 2001 / 65.96

Eine psychische Krankheit ist keine Berufskrankheit

 
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12. Entscheid des Arbeitsgerichts Zürich vom 23.01.2002, bestätigt durch das Urteil des Obergerichts Zürich vom 24.06.2002

publiziert in Entscheide des Arbeitsgerichts Zürich 2002 Nr. 18 und

JAR 2003 S. 245

Der Arbeitgeber kann wählen, ob er die Mobberin oder das Mobbing-Opfer entlässt, wenn der Konflikt nicht mehr lösbar ist.

 
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13. Entscheid des Arbeitsgerichts Zürich vom 02.07.2004

publiziert in JAR 2005 S. 503

Der Arbeitgeber ist berechtigt, sich von einer Mitarbeiterin zu trennen, die vom Team als zu stark und zu wenig sensibel empfunden wird.

 
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14. Entscheid des KIGA (neu: beco, kantonale Vollzugsbehörde des Kantons Bern nach Art. 41 Arbeitsgesetz ArG, SR 822.11) vom 22.11.2002 und der Volkswirtschaftswirtschaftsdirektion des Kantons Bern (kantonale Rekursbehörde) vom 25.03.2003 i.S. Patrick R. gegen die Verantwortlichen der Unternehmung "A"

Hat ein gekündigter Arbeitnehmer, der nicht mehr im Betrieb des Arbeitgebers arbeitet, Anspruch auf Schutz seiner Gesundheit und seiner Persönlichkeit durch die kantonalen Arbeitsinspektorate ?

nicht publiziert  /  Kommentar

 

 
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15. Abkürzungen

 
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Heinz Hofmann, Fürsprecher, Präsident der Mobbing-Zentrale Schweiz

 

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  Zuletzt geändert:07.08.2007