Mobbing-Zentrale Schweiz

 

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Mobbing-Anlauf- und Beratungsstellen 

Die Liste wird fortlaufend ergänzt.

 

Stand  23.04.2006

 

Organisation der Bundesaufsicht

 

*     Kantonale Arbeitsinspektorate

* Eidg. Arbeitsinspektorate und seco Arbeitsbedingungen (Staatssekretariat für Wirtschaft / Bundesamt)

In den Betrieben werden die Aufsicht und die Kontrolle über den Vollzug des Bundesgesetzes vom 13. März 1964 über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG, SR 822.11) und der dazugehörenden Verordnungen durch die Kantone ausgeübt (Art. 79 Verordnung 1 vom 10. Mai 2000 zum Arbeitsgesetz; ArGV 1, SR 822.111).

Diese Aufsichts- und Kontrollaufgaben werden durch die

 

kantonalen Arbeitsinspektorate

 

erfüllt, die in der Regel den kantonalen Volkswirtschaftsdirektionen bzw. Volkswirtschaftsdepartementen angegliedert sind, soweit deren Aufgaben in grösseren Städten nicht an

 

städtische Arbeits- oder Gewerbeinspektorate oder an die städtische Gewerbepolizei

 

delegiert worden sind. Wenn die vorliegende Liste nicht alle Adressen und Telefonnummern enthält, wird auf die entsprechenden Einträge im Telefonbuch oder auf www.ekas.ch - weiter zu: links - Durchführungsorgane - Kantonale Arbeitsinspektorate verwiesen.

 

 

Die eidgenössischen Arbeitsinspektorate in Zürich und Lausanne

und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Bundesamt)

 

beaufsichtigen und koordinieren die Durchführung des Gesetzes durch die Kantone und sorgen für eine einheitliche Rechtsanwendung (Art. 75 ArGV 1). Diese Amtsstellen unterstützen und fördern den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ; sie erlassen zu diesem Zwecke Wegleitungen und Merkblätter, um die Arbeitsbedingungen in den Betrieben nach einheitlichen Richtlinien zu verbessern.

 

 

 

Die Eidgenössische Arbeitsinspektion Ost, Stauffacherstrasse 101, 8004 Zürich,

Tel.  043  322 21 20; Fax.  322 21 29

 

ist zuständig für die Kantone Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Schaffhausen, Appenzell A.Rh., Appenzell I.Rh., St. Gallen, Graubünden, Aargau und Thurgau.

 

Die Inspection Fédérale du Travail Ouest, 37, Bd. de Grancy 37,

1006, Lausanne

Tel. 021  612 66 80;  Fax: 021  612 66 99

 

ist zuständig für die Kantone Bern, Fribourg, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura

 

 

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