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Was
versteht man unter Mobbing?
Der
Begriff Mobbing leitet sich vom englischen Verb „to mob“ ab, was
soviel bedeutet wie anpöbeln, über jemanden herfallen, angreifen,
attackieren.
Als
Mobbing bezeichnet man negative kommunikative Handlungen von einer
oder mehreren Personen, die gegen eine Person gerichtet sind und
die sich über einen längeren Zeitraum hinaus wiederholen. Mobbing
bezeichnet demzufolge ein destruktives Verhalten am Arbeitsplatz. Im
Gegensatz dazu stehen Konflikte im Betriebsalltag, welche fair gelöst
werden. Diese dienen im positiven Fall der Weiterentwicklung des
Einzelnen und der Gruppe.
Mobbing
ist im Grunde genommen ein bekanntes Phänomen; Intrigen und Ränkespiele
am Arbeitsplatz hat es schon immer gegeben. Neu an Mobbing ist
jedoch die genaue Definition und wissenschaftliche
Auseinandersetzung mit der Problematik. Jedes Mobbing verläuft in
ähnlichen bekannten Phasen und Mustern.
Es
sind folgende Arten von Mobbing-Handlungen denkbar:
- Angriffe
im kommunikativen Bereich (ständige Kritik, Drohungen,
Kontaktverweigerung, ständiges Unterbrechen usw.)
- Angriffe
auf das soziale Ansehen (Verbreitung von Gerüchten, Lächerlichmachen
von Personen, Zuweisung demütigender Arbeiten usw.)
- Angriffe
auf die berufliche Integrität (keine Aufgabenzuweisung, Über- und
Unterforderung usw.)
- Angriffe
auf die Gesundheit (Zwang zu gesundheitsschädigenden Arbeiten,
Androhung oder Ausübung von körperlicher Gewalt, sexuelle Übergriffe
usw.)
Ursachen
Mobbing kann überall dort entstehen, wo personelle oder
fachliche Probleme über einen längeren Zeitraum nicht gelöst
werden. Das Grundproblem wird nicht angegangen und als
Ventilfunktion ein Sündenbock gesucht.
In
einem guten Arbeitsklima wird in der Regel nicht gemobbt.
Jeder
Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin kann unter gewissen Umständen
Mobbing-Opfer werden, unabhängig von der Person oder der Stellung
in der Hierarchie.
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Grundsatz
Mobbing
wird innerhalb der UBS AG nicht geduldet.
Die
UBS AG stellt allen Betroffenen die nötige Unterstützung zur Verfügung.
Durch präventive Massnahmen wie Aufklärung, Schulung etc. wird
versucht, Mobbing zu verhindern.
Anlauf-
und Beratungsstellen für Hilfesuchende
Ansprechpersonen
dürfen in keiner Weise in den Konflikt involviert oder auch am
Rande von diesem tangiert sein. Als neutrale, professionelle
Anlaufstelle bietet sich die Sozialberatung der UBS an. Geeignet können
auch Vorgesetzte und Personalberater oder Angehörige der
Arbeitnehmervertretung (ANV) sein, die das Vertrauen der betroffenen
Person geniessen und die vorerwähnte Bedingung erfüllen.
Jedes
Mobbing hat das Ziel des Auschlusses einer Person aus der Gruppe
oder aus dem Betrieb. Deshalb ist es äusserst wichtig, dass
betroffene Personen raschmöglichst die Hilfe von kompetenter Seite
anfordern, denn aus eigener Kraft ist ein Mobbing-Verlauf oft nicht
mehr aufzuhalten.
Sanktionen
Je
nach Tragweite von Mobbing-Handlungen ergreift die UBS AG gegenüber
schuldhaft handelnden Personen Sanktionen, welche vom schriftlichen
Verweis bis zur fristlosen Entlassung gehen können.
Zürich
und Basel, 1. November 2001
Originalunterzeichnet
von:
Stephan Haeringer
Chief Executive Officer
UBS Schweiz
Jean Francis Sierro
Leiter Geschäftsbereich Ressourcen
Margrit
Provini
Leiterin
HR Sozialberatung Schweiz
Roger
Bartholdi
Präsident
Arbeitnehmervertretung UBS
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