Mobbing-Zentrale Schweiz
Ich habe einen Termin für ein Gespräch mit meinem Vorgesetzten vereinbart,
wie soll ich taktisch vorgehen ?
Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten kann nur dann erfolgreich sein, wenn Sie sich vorgängig intensiv vorbereiten.
Folgendes ist zu beachten.
Ø Der Vorgesetzte ist keine Klagemauer. Emotionsgeladene Gefühlsausbrüche sind fehl am Platz, ebenso Beschimpfungen in Fäkaliensprache über Drittpersonen. Ein solches Vorgehen lässt Ihre Sozialkompetenz vermissen; ganz abgesehen davon gehen Sie das Risiko ein, dass Beschimpfungen und haltlose Verdächtigungen Strafklagen wegen übler Nachrede und Verleumdung sowie Zivilklagen wegen Persönlichkeitsverletzungen zur Folge haben können. Sie werden untragbar am Arbeitsplatz. Bitte seien Sie sorgfältig in Ihrer Wortwahl, es lohnt sich !
Ø Ueberlegen Sie sich genau, was Sie Ihrem Vorgesetzten sagen wollen ! Schreiben Sie zur Vorbereitung alles auf, was sie sagen wollen; nehmen sie Ihre Handnotizen zur Besprechung mit. Sie müssen sich auf Tatsachen stützen, die beweisbar oder zumindest glaubhaft sind. Nehmen Sie Schriftstücke oder e-mails zur Stütze Ihrer Aussagen mit, nennen Sie Zeugen, die auch ehrlich gewillt sind, zu Ihnen zu stehen und nicht im entscheidenden Augenblick kalte Füsse bekommen.
Ø Erheben Sie keine Pauschalvorwürfe, wie ich bin gemobbt worden, ohne in der Lage zu sein, Ihre Vorwürfe unter Angabe von Ort, Zeit und Zeugen zu konkretisieren und zu substantiieren.
Ø Zeigen Sie Lösungsvorschläge auf, die auch für den Betrieb, wo Sie arbeiten, gangbar sind.
Ø Seien Sie bereit, allfällige Fehler nicht nur bei Dritten zu sehen, sondern auch eigenes Fehlverhalten einzugestehen.
Ø Seien Sie bereit, auf Gegenargumente einzugehen.
Ø Verlangen Sie korrektes Verhalten und betriebliche Abhilfe, üben Sie nicht eigenmächtig Selbstjustiz aus.
Ø Machen Sie über den Verlauf des Gesprächs Handnotizen und bestätigen Sie im Anschluss an das Gespräch das Gesprächsergebnis zuhanden Ihres Vorgesetzten und des Personalchefs. Halten Sie in diesem Bestätigungsschreiben auch die ganze Vorgeschichte fest und stellen Sie je nach Bedarf auch Anträge. Dieses Schreiben ist sachlich und emotionslos abzufassen, es darf keine versteckten Drohungen enthalten, es darf auch nicht als Nötigungsversuch gewertet werden.
Ø Sie müssen sich bewusst sein, dass ein negatives Verhalten bei diesem Gespräch unter Umständen eine schlechte Ausgangslage für eine spätere gerichtliche Auseinandersetzung schafft.
Ø Seien Sie also gut vorbereitet, beherzigen Sie diese Ratschläge, Ihre Ausgangssituation wird im schlimmsten Fall nicht verschlechtert !
Ø Seien Sie in jeder Situation höflich und der Situation gewachsen, selbst dann, wenn Ihr Vorgesetzter hochtrabend und unangenehm sein sollte, zahlen Sie ihm nicht mit gleicher Münze zurück.
Ø Auch wenn das Resultat des Gesprächs nicht Ihren Erwartungen entspricht, so wäre es kontraproduktiv, Arbeitskollegen nachher zu erzählen "dem habe ich es dann aber gezeigt".
Ø Denken Sie ferner daran, dass alle Schreiben und anderen Schriftstücke nicht nur der Beweissicherung dienen, sondern auch von Bedeutung in einem allfällig späteren Gerichtsverfahren sein können. Bewahren Sie daher alles sorgfältig auf und achten Sie darauf, dass nichts verloren geht.
Heinz Hofmann, Fürsprecher, Präsident der Mobbing-Zentrale Schweiz
Zuletzt geändert:19.07.2007 Copyright Mobbing-Zentrale Schweiz