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Wie wird dieses anspruchsvolle
Programm in die Tat umgesetzt?
Die Mobbing-Zentrale arbeitet mit vier
Instrumenten
- Ein telefonischer Dienst erteilt
juristische Information und vermittelt Adressen von Fachpersonen,
wie Ärzten, Rechtsanwälten und Theologen. Die telefonischen
Besprechungen sind unentgeltlich. Wird eine Parteivertretung
gestützt auf eine Anwaltsvollmacht gewünscht, wird Rechnung nach der
kantonal anwendbaren Tarifordnung gestellt; minderbemittelten
Klienten können Ermässigungen gewährt werden.
- Eine Internet-Homepage
www.mobbing-zentrale.ch informiert über Mobbing. Folgende Beiträge
können abgerufen werden: „Ich werde gemobbt, was kann ich tun?“ „Mobbing
und Recht“, „Die Bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Thema Mobbing“;
im weitern können Texte parlamentarischer Vorstösse betreffend
Aenderungen des Arbeitsvertragsrechts und des Arbeitsrechts im
Zusammenhang mit Fragen von Mobbing sowie Zusammenfassungen
verschiedener von der Mobbing-Zentrale organisierter Vorträge
eingesehen werden (s.u. Bst. d). Endlich wird den Webbesuchern mit
einem Gästebuch die Möglichkeit geboten, ihre Bemerkungen und
Erfahrungen zu veröffentlichen sowie Fragen zu stellen, welche die
Mobbing-Zentrale beantwortet.
- Ein Netz von Fachleuten aus der
ganzen Schweiz steht den Mobbing-Betroffenen zur Verfügung. Eine
Adressliste dieser Fachleute ist auf der Homepage abrufbar. Diese
Partner bzw. Kontaktpersonen sind vor allem Ärzte, Anwälte,
Theologen, die für Entgelt tätig sind. Sie unterstehen – wie die
Organe der Mobbing-Zentrale Schweiz – einer öffentlich-rechtlichen
Aufsicht. Die Mobbing-Zentrale liest ihre Kontaktpersonen nach
bestem Wissen und Gewissen aus. Diese Fachpersonen machen sich bei
Verletzungen des Berufsgeheimnisses strafbar (Art. 321
Schweizerisches Strafgesetzbuch). Die Adressliste wird ständig
überarbeitet, sei es durch Aufnahme neuer Adressen oder auch durch
Streichung von Adressen; es ist das Bestreben der Mobbing-Zentrale
ihr Kontaktnetz über die gesamte Schweiz möglichst feinmaschig mit
ausgewiesenen Fachleuten auszubauen.
- Ein von der Mobbing-Zentrale
durchgeführtes jährliches Symposium dient zur Behandlung
verschiedener Themen betr. Mobbing. Zu folgenden Themen sind schon
Vorträge gehalten worden: „Arbeit aus christlich-ethischer Sicht“,
„Unternehmensleitung und Mobbing“, „Was ist Mobbing? Fürsorgepflicht
des Arbeitgebers und Persönlichkeitsschutz in der öffentlichen
Verwaltung und im Unternehmen“, „Relation perverse et mobbing“,
(eine Zusammenfassung in deutscher Sprache ist erhältlich), „Mobbing
und Mediation“, „Psychiatrischer Alltag in Zusammenhang mit Mobbing“,
„Traitement des plaintes relatives au harcèlement dans une
administration cantonale“, „Quelles mesures les cantons et la
Confédération doivent-ils prendre à l’encontre d’une entreprise à la
suite d’une dénonciation selon l’article 54 de la loi sur le travail?“,
„Der Einfluss von Firmenübernahmen und Restrukturierungen auf die
Mitarbeiterbeziehungen“, „Die parlamentarische Initiative der
Nationalrätin Anita Thanei für einen besseren Schutz gegen Mobbing“
usw.
Die Referate können sie auf unsere homepage nachlesen.
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