Mobbing-Zentrale Schweiz


 

 

 

 

 

 

 

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Wie wird dieses anspruchsvolle Programm in die Tat umgesetzt?
 

Die Mobbing-Zentrale arbeitet mit vier Instrumenten

  1. Ein telefonischer Dienst erteilt juristische Information und vermittelt Adressen von Fachpersonen, wie Ärzten, Rechtsanwälten und Theologen. Die telefonischen Besprechungen sind unentgeltlich. Wird eine Parteivertretung gestützt auf eine Anwaltsvollmacht gewünscht, wird Rechnung nach der kantonal anwendbaren Tarifordnung gestellt; minderbemittelten Klienten können Ermässigungen gewährt werden.
     
  2. Eine Internet-Homepage www.mobbing-zentrale.ch informiert über Mobbing. Folgende Beiträge können abgerufen werden: „Ich werde gemobbt, was kann ich tun?“ „Mobbing und Recht“, „Die Bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Thema Mobbing“; im weitern können Texte parlamentarischer Vorstösse betreffend Aenderungen des Arbeitsvertragsrechts und des Arbeitsrechts im Zusammenhang mit Fragen von Mobbing sowie Zusammenfassungen verschiedener von der Mobbing-Zentrale organisierter Vorträge eingesehen werden (s.u. Bst. d). Endlich wird den Webbesuchern mit einem Gästebuch die Möglichkeit geboten, ihre Bemerkungen und Erfahrungen zu veröffentlichen sowie Fragen zu stellen, welche die Mobbing-Zentrale beantwortet.
     
  3. Ein Netz von Fachleuten aus der ganzen Schweiz steht den Mobbing-Betroffenen zur Verfügung. Eine Adressliste dieser Fachleute ist auf der Homepage abrufbar. Diese Partner bzw. Kontaktpersonen sind vor allem Ärzte, Anwälte, Theologen, die für Entgelt tätig sind. Sie unterstehen – wie die Organe der Mobbing-Zentrale Schweiz – einer öffentlich-rechtlichen Aufsicht. Die Mobbing-Zentrale liest ihre Kontaktpersonen nach bestem Wissen und Gewissen aus. Diese Fachpersonen machen sich bei Verletzungen des Berufsgeheimnisses strafbar (Art. 321 Schweizerisches Strafgesetzbuch). Die Adressliste wird ständig überarbeitet, sei es durch Aufnahme neuer Adressen oder auch durch Streichung von Adressen; es ist das Bestreben der Mobbing-Zentrale ihr Kontaktnetz über die gesamte Schweiz möglichst feinmaschig mit ausgewiesenen Fachleuten auszubauen.
     
  4. Ein von der Mobbing-Zentrale durchgeführtes jährliches Symposium dient zur Behandlung verschiedener Themen betr. Mobbing. Zu folgenden Themen sind schon Vorträge gehalten worden: „Arbeit aus christlich-ethischer Sicht“, „Unternehmensleitung und Mobbing“, „Was ist Mobbing? Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und Persönlichkeitsschutz in der öffentlichen Verwaltung und im Unternehmen“, „Relation perverse et mobbing“, (eine Zusammenfassung in deutscher Sprache ist erhältlich), „Mobbing und Mediation“, „Psychiatrischer Alltag in Zusammenhang mit Mobbing“, „Traitement des plaintes relatives au harcèlement dans une administration cantonale“, „Quelles mesures les cantons et la Confédération doivent-ils prendre à l’encontre d’une entreprise à la suite d’une dénonciation selon l’article 54 de la loi sur le travail?“, „Der Einfluss von Firmenübernahmen und Restrukturierungen auf die Mitarbeiterbeziehungen“, „Die parlamentarische Initiative der Nationalrätin Anita Thanei für einen besseren Schutz gegen Mobbing“ usw.

    Die Referate können sie auf unsere homepage nachlesen.
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