Mobbing Zentrale Schweiz

Portal mit Hilfestellungen zu Mobbing in der Schule oder am Arbeitsplatz.

Aktualisierungen und Mutationen

Nachfolgend finden Sie die letzten Änderungen und Updates auf Mobbing Zentrale.

  • 25. Oktober 2023: Adresse des Arbeitsinspektorat Nidwalden in Stans von Dorfplatz 7a auf Stansstaderstrasse 54 sowie Telefonnummer 041 618 76 53 auf 041 619 76 66 angepasst.
  • 4. Mai 2023: Die Amtsstelle beco gibt es nicht mehr, sondern heisst nun Amt für Wirtschaft, Arbeitsbedingungen. Bisher: beco Berner Wirtschaft, Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, Abteilung Arbeitnehmerschutz, Telefon: 031 633 57 50. Neu: Amt für Wirtschaft, Arbeitsbedingungen, Laupenstrasse 22, 3008 Bern, +41 31 633 55 27
  • 29. März 2023: Der Eintrag vom Amt für Arbeitslosenversicherung am Lagerhausweg 10 in 3018 Bern (Telefon: +41 31 633 56 89) wurde von der Liste für Mobbing Anlaufstellen in Bern entfernt.
  • 15. März 2023: Unter den Beratungsstellen bei der Ombudsstelle der Stadt Bern bei der Funktion von Mirjam Graf wurde die Datenschutzbeauftragte gelöscht.
  • 2. März 2023: Die Ansprechstelle für das Personal der kantonalen Verwaltung Bern an der Münstergasse 45 in 3011 Bern aus dem Verzeichnis entfernt.
  • 24. Februar 2023: Der Eintrag betreffend RA Daniel J. Senn als Ansprechperson für Mobbing im Kanton St. Gallen wurde gelöscht.
  • 15. Dezember 2022: Der Eintrag von Caroline Kapfhamer-Kuhn (lic.iur, Fachanwältin SAV Arbeitsrecht, Forrer Lenherr Bögli) war veraltet und wurde aus der Liste des Kanton Thurgaus entfernt.
  • 21. November 2022: Die Amtsstelle Kantonale Industrie- und Gewerbeaufsicht (KIGA) hat eine neue Telefonnummer. Diese lautet +41 41 209 14 40. Die bisher aufgeführte Telefonnummer +41 41 228 61 64 ist inaktiv.
  • 7. September 2022: Adresse und Telefonnummer von Andi Zemp, lic. phil., Fachpsychologe für Psychotherapie FSP, in den Mobbing Beratungsstellen vom Kanton Bern angepasst.
  • 15. Juni 2022: Eintrag von Regula Suter-Furrer, lic.iur., Fachanwältin SAV Arbeitsrecht, Fellmann Tschümperlin Lötscher, gelöscht. Es werden keine neuen Fälle angenommen.
  • 18. Februar 2021: Jean-Luc Rioult, Rechtsanwalt, dipl. Mediator SVM SAV (www.anwalt-zh.ch) nimmt sich nicht mehr Mobbing-Fällen an und wurde deshalb aus dem Mobbing Verzeichnis Zürich entfernt.
  • 6. November 2020: Dr. med. Ernst Gehrig, Spezialarzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie in Sissach, hat seine Praxistätigkeit aufgegeben und wurde aus dem Basel Land Mobbing Verzeichnis gelöscht.
  • 4. November 2020: Dr. Thomas Faesi wurde bei den Kontaktdaten des Ombudsmann des Kantons Zürich durch Jürg Trachsel ersetzt.
  • 10. September 2020: Der Eintrag von lic. phil. Andi Zemp, eidg. anerkannter Psychotherapeut, wurde in der Adresskartei Kanton Bern angepasst.
  • 21. Juli 2020: Die Praxis von Piet Westdijk ist von Basel nach Brugg umgezogen, weshalb die Adresse aus dem Basel- in das Aargau-Verzeichnis verschoben wurde.
  • 7. Juli 2020: Das Personalamt Kanton Solothurn wurde als Anlaufstelle gestrichen, da es sich dabei ausschiesslich um eine interne Anlaufstelle für die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung handelt.

Was ist Mobbing?

Mobbing ist eine Form des Angriffs auf die Integrität einer Person. Das Schweizer Arbeitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Massnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität der Arbeitnehmer zu ergreifen.

Mobbing am Arbeitsplatz (oftmals auch Psychoterror genannt) umfasst Handlungen, die von einer Person oder Gruppe systematisch gegen eine bestimmte Person gerichtet werden, um sie zur Aufgabe ihrer Arbeitsstelle zu bewegen.

Mobbing-Aktionen haben fünf Formen:

  1. Angriffe auf die Möglichkeit der Kommunikation: Die Person wird daran gehindert, sich auszudrücken, sie wird ständig unterbrochen, beleidigt, beschimpft, der Information beraubt;
  2. Angriffe auf die sozialen Beziehungen: Die Person wird ignoriert, ausgeschlossen, isoliert, ihre Kollegen sprechen nicht mehr mit ihr.
  3. Reputationsschaden: Die Person wird verspottet, falsche Gerüchte werden über sie verbreitet, sie ist Opfer von Spott, Demütigung und beleidigenden Bemerkungen.
  4. Beeinträchtigung der Lebensqualität und der beruflichen Situation: Die Person wird mit absurden, ungeeigneten oder erniedrigenden Aufgaben betraut, wird ungerechtfertigt kritisiert, erhält wichtige Aufgaben entzogen.
  5. Angriffe auf die Gesundheit: Der Person wird mit körperlicher Gewalt gedroht. Körperverletzung oder sexuelle Belästigung.

Um festzustellen, ob es sich um einen Fall von Mobbing handelt, ist es notwendig, die Situation über einen bestimmten Zeitraum zu betrachten. Wenn die Handlungen oft wiederholt und lang anhaltend sind, sprechen wir in der Tat von Mobbing. Allerdings müssen alle Belästigungshandlungen unabhängig vom Zeitparameter ernst genommen werden.

Folgen von Verletzungen der persönlichen Integrität

Ein Arbeitnehmer, der sich vor Bedrohungen seiner Persönlichkeit nicht sicher fühlt, ist physischem und psychischem Leiden ausgesetzt und daher nicht mehr in der Lage, alle ihm zur Verfügung stehenden Leistungspotenziale zu nutzen.

Schutz der persönlichen Integrität

Die beste Präventivmaßnahme ist eine klare Position der Unternehmensleitung zugunsten eines respektvollen Arbeitsumfeldes. Darüber hinaus hilft eine Firmenorganisation und Unternehmenskultur, welche eine konstruktive Zusammenarbeit fördert und jeden Einzelnen schätzt. Alle Mitarbeiter müssen auch wissen, wohin sie sich im Problemfall wenden können.

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