Mobbing-Zentrale Schweiz

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Einsatz von Mediation zur Lösung von Mobbingproblemen

 

Martin Zwahlen, Fürsprecher, Rechtsberatung und Mediation, Bern

 

Zusammenfassung des am 22. Oktober 2002 anlässlich des Symposiums der Mobbing-Zentrale Schweiz gehaltenen Referats

 

 

Mediation macht Sinn

 

Martin Zwahlen erklärt, weshalb Mediation in gewissen Situationen sinnvoll sein kann. Was hat Mediation mit Mobbing zu tun? Es gibt eine Vielzahl von rechtlichen Möglichkeiten, sich gegen Mobbing zu wehren, aber alle haben den Nachteil, dass das „Opfer“ nicht vor einer Kündigung geschützt werden kann. Das Opfer kann sich wehren, es kann klagen, Anzeigen machen. Meistens möchte es aber an seinem Arbeitsplatz bleiben. Das ist der eine Grund, weshalb Meditation bei Mobbing angezeigt sein kann.

 

Gerichtsurteile lösen kein Mobbing-Problem

 

Ein anderer Grund, weshalb Mediation einen Sinn machen kann, ist die Tatsache, dass Gerichtsurteile die Ursachen des Problems nicht beheben können. Die Gerichte fällen einen Entscheid. Aber der Hintergrund des Streites, das Trauma, worunter das Opfer leidet, bleibt bestehen. Der Kampf zwischen zwei oder mehreren Menschen wird dadurch nicht beendet.

 

Was ist Mediation überhaupt?

 

Mediation ist eine Möglichkeit neben anderen, einen Konflikt zu lösen. Der Mobbing-Betroffene kann abwarten und das Problem verdrängen. Er kann auch aktiv werden und nach Lösungen suchen. Er kann Konsequenzen ziehen und künden. Er kann rechtliche Wege gehen. Er kann auch wütend oder gar handgreiflich werden. Er kann letztlich resignieren und erkranken. Mediation ist ein Mittelweg. Wenn es nicht mehr möglich ist, direkt miteinander zu sprechen und eine Lösung zu finden, wenn eine Kündigung und eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden sollen, dann kann Meditation der richtige Weg sein.

 

Ob Vorgesetzter oder Richter: das Urteil ist meist unbefriedigend

 

Wo liegt der Unterschied zwischen einem gerichtlichen Verfahren und dem Gang zum Vorgesetzten? Es besteht oft kein grosser  Unterschied, ob der Mobbing-Betroffene zum Vorgesetzten oder zum Richter geht. Der Vorgesetzte kommt häufig in die Richterrolle. Ein Angestellter kann zu ihm kommen und sagen: „So, jetzt entscheid Du mal.“ Zwei Arbeitnehmer können zum Vorgesetzten gehen und erzählen, sie hätten ein Problem mit dem anderen. Der Vorgesetzte soll als Richter fungieren und entscheiden. Der Vorgesetzte oder Richter hört sich beide an und entscheidet, dem einen oder anderen, oder oft beiden teilweise recht zu geben. Mindestens der Verlierer, meistens jedoch beide Parteien werden mit dem Entscheid unzufrieden sein, weil sie nicht alles bekommen haben, was sie erwartet haben.

 

Der Mediator fällt kein Urteil

 

Wie sieht es aus, wenn die beiden nicht zu einem Richter, sondern zu einem Mediator gehen? Der Beginn ist der gleiche. Beide erzählen dem Mediator ihr Problem. Der Mediator fällt aber kein Urteil. Das ist der erste grosse Unterschied. Der Mediator stellt Rückfragen an beide Parteien. Die Fragen sind in die Zukunft gerichtet. Der Mediator muss herausfinden, was geändert werden sollte, damit die beiden an ihren Stellen wieder zufriedener arbeiten können. Des Mediators Hauptaufgabe ist es, den direkten Dialog zwischen den Konfliktparteien wieder in Gang zu bringen, damit sie miteinander verhandeln können. Der Mediator tut nichts anderes, als den Kommunikationsprozess wieder in Gang bringen, strukturieren und schlussendlich schriftlich festhalten, auf was man sich geeinigt hat. Die Parteien entscheiden selber, ob sie zu einer Vereinbarung kommen wollen oder nicht. Der Mediator hält fest, zu welcher Vereinbarung sie kommen wollen und wie diese Vereinbarung aussieht.

 

Die Mediation ist zukunftsgerichtet

 

Der zweite Unterschied ist, dass der Blickpunkt zukunftsgerichtet ist. Im Gerichtsverfahren beschäftigt man sich ausschliesslich mit der Vergangenheit. Man klärt ab, was gesagt und gemacht worden ist, man hört Zeugen an usw. Das ist in der Mediation sekundär. Sicher ist es am Anfang notwendig, in die Vergangenheit zu schauen, aber so rasch als möglich blickt man in die Zukunft.

 

Bei der Mediation ist der Verhandlungsgegenstand frei

 

Der dritte Unterschied liegt beim Verhandlungsgegenstand. Währenddem das Gericht an den Verhandlungsgegenstand gebunden ist - das ist, was der Kläger vorgibt, über mehr kann man nicht sprechen – ist man in der Mediation frei, dieses Feld zu erweitern. Man kann also im Laufe des Gesprächs noch andere Probleme angehen. Zum Beispiel möchte ein Mitarbeiter gern befördert werden. Dieses Ziel kann er nicht erreichen. Man kann ihm aber einen schöneren Arbeitsplatz oder eine neue Aufgabe zuweisen. Sein Hauptziel hat er nicht erreicht,  aber seine Arbeitsbedingungen wurden verbessert.

 

Die Spielregeln der Mediation

 

Damit das Gespräch zwischen den Parteien sinnvoll stattfinden kann, müssen bestimmte Spielregeln vereinbart werden. Es muss z. B. vereinbart werden, dass die Gespräche vertraulich sind und dass man bereit ist, offen zu reden. Man muss auch bereit sein, nicht nur zu reden, sondern auch zuzuhören. Das Ziel ist ein konstruktiver Dialog. Der Mediator fasst zusammen, was die Parteien gesagt haben. Er fragt nach, um sicher zu sein, dass er die Parteien richtig verstanden hat. Ferner ist es wichtig, Verletzungen zu vermeiden. Der Mediator muss neutral sein. Sollte er bemerken, dass er mit einer Partei verhängt ist, muss er das Mandat aufgeben. Das Ganze ist freiwillig, es besteht kein Zwang, an einem Mediationsverfahren teilzunehmen. Das ist die Schwierigkeit der Mediation bei Mobbing-Situationen. Die eine Partei wäre an einer Mediation interessiert. Es ist aber oft schwierig, die andere Partei dazu zu bewegen, auch mitzumachen. Da hilft manchmal ein Gespräch mit dem Vorgesetzten. Man kann etwas Druck machen und sagen, dass es so nicht weitergehen kann, ansonsten beide Arbeitnehmer die Stelle verlieren.

 

Nicht jede Mediation ist erfolgreich

 

Es müssen einige Bedingungen erfüllt sein, damit eine Mediation erfolgreich sein kann. Mediation ist nicht in jeder Mobbing-Situation einsetzbar. Es muss ein gemeinsames Interesse für beide Parteien vorhanden sein, den Konflikt zu lösen. Oft wollen beide am Arbeitsplatz bleiben. Sie wissen, dass der Vorgesetzte beide entlassen wird, wenn sie sich nicht einigen können. Schwierig wird es, sobald Mobbing die Grenzen von Körperverletzung erreicht hat und strafrechtliche Tatbestände vorliegen. Es ist auch schwierig Mediation einzusetzen, wenn ein grosses Machtgefälle zwischen den Parteien besteht. Ferner muss der Personenkreis überblickbar sein. Wenn hundert Personen einen einzigen mobben, ist Mediation nicht angezeigt. Und es müssen beide Parteien in der Lage sein, vernunftsmässig zu diskutieren. Wenn eine Person schon derart psyschich angeschlagen ist, dass sie nur noch resigniert da sitzt, kann keine Mediation durchgeführt werden.

 

Mediation im Fall von „unbewusstem Mobbing“

 

Erfahrungsgemäss sind für Mediation Fälle geeignet, die “unbewusstes Mobbing“ genannt werden können. Nicht immer ist es so, dass der Täter genau weiss, was er tut. Oft fällt er in ein Rollenmuster, das er von zu Hause oder von einem anderen Arbeitsplatz übernommen hat. Er mobbt das Opfer, ohne es zu wissen. Da kann eine Mediation sehr viel helfen. Das Opfer kann dem Täter sagen, dass er Dinge tut, die es als schlimm empfindet.

 

... oder von gegenseitigem Mobbing

 

Es kann gegenseitiges Mobbing vorkommen. Zwei Personen, die auf der gleichen hierarchischen Stufe sind, machen sich fertig. Beide leiden gesundheitlich darunter. Der Arbeitgeber droht mit Entlassung für beide, wenn keine Einigung zustande kommt. Im frühen Stadium, wenn die Schädigung noch nicht sehr gross ist, besteht eine Chance für Mediation. Später wird es schwieriger, mit Mediation das Problem zu lösen

 

Beidseitige Bereitschaft ist Voraussetzung

 

Es braucht gewisse Voraussetzungen, damit Mediation ins Auge gefasst werden kann. Der Arbeitgeber muss klar signalisieren, dass er Mobbing nicht duldet. Er muss primär das Opfer unterstützen. Das Opfer ist in der schwächeren Position. Der Täter muss eine gewisse Einsicht und Veränderungsbereitschaft zeigen. Zu Beginn einer Mediation zeigt der Täter oft keinen Willen, etwas an seinem Verhalten zu ändern, vor allem bei unbewusstem Mobbing. Je länger der Mediationsprozess aber dauert, desto grösser ist die Chance, dass der Täter einsieht, dass auch er etwas falsch gemacht hat.

 

Die schwierige Rolle des Mediators

 

Meditation braucht eine Gesprächsführung, die sicherstellt, dass es während der Mediation nicht zu weiteren Uebergriffen kommt. Es ist keine leichte Sache, eine Mobbingsituation zu entwirren. Der Mediator muss sehr vorsichtig sein. Er muss auch wissen, wann er die ganze Sache abbrechen muss. Nicht jede Mediation ist erfolgreich. Der Mediator muss ständig darauf achten, dass die Mediation noch Sinn macht. Er muss sich fragen, ob die Gespräche zum Ziel führen oder das Ganze eher schadet. Sollte er feststellen müssen, dass die Gespräche keinen Sinn machen, obliegt es ihm, die Parteien aufzufordern, entweder ihr Verhalten anzupassen oder die Mediation abzubrechen.

 

Mediation ist kein Allerweltsmittel

 

Mediation ist für ganz bestimmte Situationen und Menschen adäquat. Wenn auf beiden Seiten eine Bereitschaft zur Verhandlung vorhanden ist, kann Mediation eine gute Lösung sein. Sie bietet den grossen Vorteil, dass bei einer Versöhnung der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Mediation ist zwar keine Therapie, aber es hilft dem Täter wie dem Opfer das Mobbing-Trauma verarbeiten.